Die Körperschaftssteuer ist eine Steuer, die von Kapitalgesellschaften und bestimmten juristischen Personen auf den erzielten Gewinn erhoben wird. Sie wird in Deutschland auf Grundlage des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) erhoben und beträgt derzeit 15 % des zu versteuernden Einkommens.
Anders als bei der Einkommensteuer für natürliche Personen wird bei der Körperschaftssteuer der Gewinn direkt besteuert und nicht das Einkommen der Gesellschafter. Eine Ausnahme bilden hierbei Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG, bei denen die Gesellschafter selbst steuerpflichtig sind und somit keine Körperschaftssteuer gezahlt wird.
Die Körperschaftssteuer wird als Teil der Gesamtbelastung von Unternehmen betrachtet und beeinflusst somit auch die Standortwahl von Unternehmen.
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