Wenn du arbeitslos bist oder die Arbeitslosigkeit droht, dann kommt bei vielen der Gedanke an eine Selbstständigkeit auf.
Aber besonders dann fehlt es oft an den finanziellen Mitteln und einer gründlichen Planung.
Es gibt einige Möglichkeiten, wie du bei der Gründung unterstützt werden kannst.
Das Wichtigste vorab:
Wir zeigen dir 3 Förderungsmöglichkeiten, wenn du aus der Arbeitslosigkeit dich selbstständig machen möchtest:
- Gründerberatung
- Gründungszuschuss & Einstiegsgeld
- Existenzgründerseminare
1. Gründerberatung
kostenlos mit einem AVGS Gutschein
Über das Jobcenter oder Arbeitsamt/Arbeitsagentur kann mit einem sogenannten AVGS (Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein) eine umfangreiche und individuelle 1:1 Gründerberatung durchgeführt werden. Komplett kostenfrei. Komplett auf deine Anforderungen zugeschnitten. Und das bis zu 120 Unterrichtseinheiten (á 45 Min).
Dies ist für Leistungsempfänger ALG1 oder ALG2 möglich. Es liegt aber im Ermessensspielraum des Amtes. Mit den richtigen Argumenten gibt es aber selten Ablehnungen.
Bei der Beantragung gibt es einige Punkte zu beachten. Mehr dazu.
Möchtest Du mehr Infos dazu?
Hinterlasse kurz deine Daten und wir melden uns bei dir.
Mit dem Absenden des Formulares stimme ich den Datenschutzbestimmungen zu.
2. Gründungszuschuss & Einstiegsgeld
Finanzielle Unterstützung für arbeitslose Gründungswillige
Wenn du die Arbeitslosigkeit mit einer Gründung deiner Selbstständigkeit beenden möchte, kannst du dafür staatliche Förderung erhalten. zB: in Form des Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.
Dabei bekommst du nach deiner Gründung einen langen Zeitraum monatl. Unterstützung. (Details: Hier)
Der Unterschied:
Den Gründungszuschuss beantragst du, wenn du ALG1 erhältst.
Das Einstiegsgeld beantragst du, wenn du ALG2/Bürgergeld erhältst.
Um diese beantragen zu können, benötigt es aber eine gründlichen Planung wie zB. mit einem Businessplan.
Lass uns dazu ein kostenfreies, kurzes Erstgespräch führen und wir erklären dir die Details und das weitere Vorgehen.
3. Existenzgründerseminare
Als kompakter Einblick & Ausblick auf die Gründung
Wer erstmal etwas kleiner anfangen will, und nicht gleich eine umfassende Beratung durchführen muss, kann sich auch bei dem Bundesamt für Arbeit nach Existenzgründerseminaren erkundigen.
Diese werden meist von den Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK) kostenfrei angeboten und geben einen ersten groben Überblick über die Selbstständigkeit und die Herausforderungen einer Gründung.
AVGS beantragen
Wenn dann richtig. Beachte folgende Punkte:
- Einen AVGS (Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein) gibt es nur für Empfänger ALG1 oder ALG2, in Einzelfällen kann auch bei drohender Arbeitslosigkeit schon vorzeitig ein Gutschein gewährt werden
- Der Umfang des Gutscheines kann je nach Bedarf & Einschätzung des Amtes stark schwanken. Bei einer vollständigen und umfassenden Beratung können dies bis zu 100-120 UE (á 45 Min) beinhalten, in welchen verschiedene Themen behandelt werden müssen.
- Der Antrag sollte unbedingt schriftlich erfolgen bei deinem Sachbearbeiter. Gerne kann vorher telefonisch angefragt werden, aber wenn du schriftlich anfragst, müssen sie dir im Falle der Ablehnung auch schriftlich mit einer Begründung ablehnen. Und ggf. kann dagegen Einspruch eingelegt werden.